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Stationäre Jugendhilfe

Zimmer mit Aussicht

 

Aufnahme finden grundsätzlich junge Menschen, beiderlei Geschlechts ab 16 Jahren, die aus persönlichen und/oder familiären Gründen nicht mehr in ihren Herkunftssystemen leben können.

 

Stationäre Jugendhilfe (30 Plätze) für junge Menschen im Rahmen der Jugendhilfe (SGB VIII),

  • für die Hilfen zur Persönlichkeitsentwicklung und zur eigenverantwortlichen Lebensführung notwendig sind.

  • die von Obdachlosigkeit bedroht sind oder die ihren Lebensmittelpunkt bereits auf die Straße verlegt haben.

  • welche nicht (mehr) in einer stationären Einrichtung zu integrieren sind, jedoch noch nicht in der Lage sind eigenständig zu wohnen.

  • die aus einer stationären Einrichtung kommen und sich auf dem Weg der Verselbstständigung befinden.

 

Folgende Angebote sind Teil der stationären Jugendhilfe:

Krisenintervention (2 Plätze) für junge Menschen im Rahmen der Jugendhilfe (SGB VIII),

  • in deren Umfeld kein funktionierendes soziales oder familiäres Netz besteht.

unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (12 Plätze)

  • für junge Menschen im Rahmen der Jugendhilfe (SGB VIII).

Inobhutnahme (2 Plätze)

  • für junge Menschen im Rahmen der Jugendhilfe (SGB VIII), die als „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ aufgegriffen werden.

 

Aufnahmeanfragen

Lisa Weber - stellvertretende Bereichsleitung

Telefon (0781) 28942-730

E-Mail:

 

Ansprechpartner

Thomas Rössler - Bereichsleitung

Telefon (0781) 28942-710

E-Mail:

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